Patienteninformationen:

Unter dieser Rubrik finden Sie Informationen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Darüberhinaus möchte ich Sie über die Beantragung von ambulanter Psychotherapie für gesetzlich und privat versicherte Patienten informieren.

Psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

Psychotherapeutische Sprechstunde
Seit dem 01.04.2018 ist die psychotherapeutische Sprechstunde grundsätzlich die Voraussetzung dafür, dass Patienten überhaupt psychotherapeutisch behandelt werden können. Patienten müssen mindestens 50 Minuten in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde gewesen sein, bevor weitere psychotherapeutische Leistungen folgen können.
Ausnahmeregelungen gibt es für Patienten, die zuvor in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt wurden und dort die Indikation für eine psychotherapeutische Weiterbehandlung gestellt wurde.
Kinder und Jugendliche können  bis zu 10 Psychotherapeutische Sprechstunden á 25 Minuten in Anspruch nehmen.

Psychotherapeutische Akutbehandlung
Die Akutbehandlung kann kurzfristig nach der Sprechstunde begonnen werden. Es können bis zu 24 Gesprächseinheiten à 25 Minuten durchgeführt werden. Akutbehandlung ist eine Soforthilfe bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen.

Die Probatorik

Die Probatorik leitet die Richtlinientherapie ein. Die Kinder- und Jugendpsychotherapie sieht bis zu sechs probatorische Sitzungen á 50 Minuten vor, während derer die Indikation für eine Psychotherapie überprüft wird. Hierzu gehört auch das Einholen eines Konsiliarberichtes durch den Haus-/Kinderarzt, um organische Beschwerden festzustellen, die die Indikation einer psychotherapeutischen Behandlung ausschließen würden. Sowohl in den Psychotherapeutischen Sprechstunden als auch während der Probatorik kann zudem eine differenzierte diagnostische Abklärung erfolgen. Während der Probatorik wird bei positiver Entscheidung bei der zuständigen Krankenkasse der Antrag auf psychotherapeutische Behandlung  gestellt.

Kurzzeit-Psychotherapie
Die Kurzzeittherapie umfasst zwei Etappen mit jeweils maximal 12 Stunden á 50 Minuten. Hat im Vorfeld bereits eine Akuttherapie stattgefunden, so werden die bereits erfolgten Stunden der Akuttherapie auf die Kurzzeittherapie angerechnet. Für Kinder und Jugendliche können pro Etappe 3 Stunden á 50 Minuten für Bezugspersonen beantragt werden, also insgesamt 6 Stunden á 50 Minuten.

Langzeit-Psychotherapie
Eine Langzeittherapie kann entweder direkt nach der Probatorik oder nach einer Kurzzeittherapie erfolgen. Die Langzeittherapie beträgt bis zu 60 Behandlungseinheiten á 50 Minuten. Für Kinder und Jugendliche können weitere 15 Stunden á 50  Minuten für Bezugspersonen beantragt werden.

Quelle:

http://www.bptk.de/fileadmin/user_upload/News/BPtK/2017/20170224/bptk_praxis-info_psychotherapie-richtlinie_web_final.pdf

Quelle:

https://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/patienten/allgemeine-informationen/

Psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der Privatversicherung

Patienten, die privat krankenversichert sind, sollten im Vorfeld mit ihrem Versicherer die Bedingungen zur Kostenübernahme einer Psychotherapie klären, da diese je nach Versicherung und Vertragsabschluss unterschiedlich sein können. Auch privat versicherten Patienten können bis zu sechs probatorische Sitzungen bei einem approbierten Psychotherapeuten in Anspruch nehmen, um die Indikation einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

 
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